Folgende Arbeitsschwerpunkte werden in dieser Praxis angeboten:
- Ergotherapie in der Pädiatrie
- Ergotherapie in der Neurologie
- Ergotherapie in der Orthopädie
- Ergotherapie in der Handchirurgie
Pädiatrie
Im Arbeitsfeld Pädiatrie sind die Ziele die Entwicklung und Verbesserung der Handlungsfähigkeit, um ein Kind zur größtmöglichen Selbständigkeit und Lebensqualität im Alltag hinzuführen. Durch sensomotorische Aktivitäten, kognitive und sozial-emotionale Übungen werden die Kompetenzen geschult. Weiters ist die Beratung Teil der therapeutischen Maßnahme. Angewandte Therapiekonzepte sind unter anderem die sensorische Integrationstherapie nach J. Ayres, Marte Meo oder Rota Therapie.
Neurologie
Im Arbeitsfeld Neurologie stehen als Ziele das Wiedererlangen verlorener Fähigkeiten, z.B. durch einen Schlaganfall, die Verbesserung und der Erhalt vorhandener Fähigkeiten und die Entwicklung von Kompensationsmöglichkeiten bei Funktionsverlust vor allem der oberen Extremität im Vordergrund. Sensomotorisches Training, kognitives Training, Selbsthilfetraining, Hilfsmittelberatung, -versorgung und -training sind ebenso Teil der Therapie wie die Angehörigenberatung.
Orthopädie
Im Arbeitsfeld Orthopädie werden Menschen, die aufgrund von Erkrankungen oder Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates Probleme bei der Bewältigung ihres Alltags haben, behandelt. Ziele sind das Wiedererlangen der Gelenksbeweglichkeit, Muskelkraft und Koordination, das Verringern von Schmerzen und die Ergonomieschulung.
Handchirurgie
Im Arbeitsfeld Handchirurgie stehen ebenfalls das Wiedererlangen verloren gegangener Funktonen, die Verbesserung und der Erhalt vorhandener Fähigkeiten, ein gelenkschonender Umgang wie das Erarbeiten individueller Kompensationsmöglichkeiten bei Funktionsverlust/-einschränkung im Vordergrund. Narbenbehandlung und -entstörung sind ebenfalls Teil der Therapie.
Was brauche ich für eine Behandlung?
Ergotherapie wird vom praktischen Arzt oder Facharzt verordnet. Die Verordnung ist zur ersten Therapiestunde mitzubringen. Derzeit ist eine chefärztliche Bewilligung nur bei der SVS notwendig.
Mit folgenden Kassen habe ich Kassenverträge: ÖGK. SVS, BVAEB – hierbei erfolgt die Verrechnung direkt mit der Kasse.
Termine nach telefonischer Vereinbarung
Hausbesuche im näheren Umkreis und nach ärztlicher Verordnung
Termine, die nicht eingehalten werden können, bitte rechtzeitig absagen (mind. 24 Stunden vor dem Termin), da sonst ein Ausfallshonorar verrechnet werden muss.